Cannabis auf Rezept

Wer bekommt Cannabis auf Rezept?

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf seitdem getrocknete Cannabisblüten und -extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Kosten für die Therapie.

Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn

1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung

  • nicht zur Verfügung steht oder
  • im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,

2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.

Eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht.
Patienten haben eine gute Chance als

  • Chronische Schmerzpatienten
  • Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Multipler Sklerose oder Tourette.
  • Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder ADHS.
  • Patienten mit chronisch, entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn.
  • Krebs- oder HIV-Patienten.

Ich gehöre zu einer dieser Patientengruppen, was muss ich tun?

  • Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen und das Thema „Cannabis als Medikament“. Beachten Sie dabei die Schwierigkeiten die der Arzt mit der Verordnung haben könnte und überlegen Sie sich welche Hilfestellungen Sie ihm geben können.
  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Antragsformular zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis. Manche Kassen bieten dieses auch als Download an. 
  • Füllen Sie dieses Formular gewissenhaft selbst aus. Hierzu gehört es auch Ihre Krankengeschichte zu dokumentieren und Studien zu suchen die eine Wirksamkeit für Ihren Fall belegen.
  • Lassen Sie es vom Arzt kontrollieren, abstempeln und unterschreiben. Oder füllen Sie es zusammen mit Ihrem Arzt aus.
  • Dann schicken Sie es an die Krankenkasse. Vergessen Sie nicht: Sie benötigen einen Nachweis für den Eingang bei der Krankenkasse!
  • Sollten Sie Schwierigkeiten haben es auszufüllen gibt es verschiedene Selbsthilfegruppen die Ihnen helfen können.
  • Bei einer Kostenübernahme gehen Sie zu Ihrem Arzt und holen Sich ein Btm- Rezept. Beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer dieses Rezeptes und informieren Sie sich im Vorfeld welche Medikation aktuell verfügbar ist
  • Jetzt können Sie das Rezept bei der Apotheke einlösen.

Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse erfolgen.

Dieser Antrag sollte daher so verschickt werden, das der Eingang nachweisbar ist.

Zieht die Krankenkasse zur Prüfung des Antrags den MDK hinzu, beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen.

Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist grundsätzlich nur drei Tage.

Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage automatisch als erteilt. Allerdings sind Sie in der Nachweispflicht!

Was muss auf dem Rezept stehen?

Bei der Prüfung des Rezeptes sind folgende Informationen notwendig:

    • Ausstellungsdatum: Das Rezept muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung in der Apotheke vorgelegt werden.
    • Angabe der Blütensorte: Die Cannabis-Sorte muss in der genauen Bezeichnung genannt werden, da sich die Sorten in ihrem Wirkstoff-Gehalt unterscheiden. Nur die Angabe des THC-/ CBD-Gehalts ist nicht zulässig.
    • Dosierungsangabe: Die Apotheke benötigt eine genaue Anweisung. Der Hinweis „Gemäß schriftlicher Anweisung“ auf dem Rezept reicht nur dann, wenn die Anweisung der Apotheke zusätzlich in schriftlicher Form vorliegt. Grund dafür ist die Kennzeichnungspflicht der Verpackung. Fehlt eine zusätzliche schriftliche Anweisung, darf die Rezeptur bis zur Klärung nicht hergestellt werden.
    • Arztstempel: Grundsätzlich darf jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen – ausgenommen davon sind Zahnärzte und Tierärzte, die nicht berechtigt sind, Cannabis als Medizin zu verschreiben.
    • Menge/Höchstmengen: Die gesetzlich festgelegten Höchstmengen müssen eingehalten werden. Benötigt der Patient mehr, so muss das Rezept gesondert gekennzeichnet sein.