Aktuelle Situation

Seit März 2017 dürfen Ärzte aller Fachrichtungen, mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten, medizinische Cannabisblüten und Cannabis- Extrakte, im Rahmen eines BTM-Rezepts oder Privatrezeptes verordnen. In welchem Krankheitsfall eine Cannabis-Behandlung sinnvoll ist, entscheidet der Arzt, zusammen mit seinen Patienten, der Arzt hat dabei das Recht die Medikation auszuwählen – nicht die Krankenkasse.

Gesetzeslage weltweit

In Deutschland und der Welt hatte Cannabis vor ca. 100 Jahren schon mal einen hohen Stellenwert als Medikament. Mit dem Opiumgesetz 1929, abgeschlossen von vielen Staaten, wurde es jedoch mit Opiaten gleichgestellt und verboten.
Dieses „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“, ist der Vorläufer unseres „Betäubungsmittelgesetzes“ [1971].
In diesem ist Cannabis bis heute als „Droge„, also im Sinne von nicht medizinischer Nutzung verboten.
Die Staaten haben sich damals (bis heute gültig) verpflichtet Missbrauch zu verhindern, unberechtigten Anbau zu beschlagnahmen und zu zerstören und die Programme zur medizinischen Erforschung unter staatlicher Kontrolle zu halten.

Aktuelle Entwicklungen weltweit

Die Legalisierungen, die aktuell in anderen Ländern stattfinden werden daher vom INBC [International Narcotic Control Board], einer quasi gerichtlichen Institution zur Überwachung der Einhaltung des Staaten übergreifenden Gesetzes heftig kritisiert.
Die UN und die WHO [World Health Organisation], die gemeinsam mit dem CND [Comission on Narcotic Drugs] für die Einstufung der Rauschmittel zuständig, sind für eine Herabstufung des Gefahrenpotenzials von Cannabis.

1981 wurden die Betäubungsmittel in 3 Anlagen ( I – III ), je nach angenommenem Gefährdungspotential eingeteilt.
Heute steht Cannabis einmal in
Anlage I – nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel und in Anlage III – verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel.
Voraussetzung für den Anbau und Verkauf von medizinisch genutztem Cannabis in Deutschland ist eine nationale Cannabisagentur, die als innerstaatliches Überwachungsorgan der Internationalen Behörde INBC Bericht erstattet.

1998 wurde erstmalig die Möglichkeit geschaffen Cannabis in Form von Rezepturen, als Arzneimittel zu erhalten. 2005 wurde vom Bundesverwaltungsgericht geurteilt, Patienten hätten das Recht auf eine Ausnahmegenehmigung zum Erhalt von Cannabis als Medikation und in 2007 gab es die erste formale Erlaubnis des BfArM zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Im Mai 2011 wurden in Deutschland die betäubungsmittelrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassungs- und Verschreibungsfähigkeit cannabishaltiger Fertigarzneimittel geschaffen. Hierbei handelt es sich um pharmazeutische Produkte, wie Sativex (THC-haltiges Spray) zur Behandlung von Multipler Sklerose, sowie Nabilon und Dronabinol als Essenzen. Die Behandlung mit diesen Arzneimitteln hat sich etabliert und ist aktuell recht unproblematisch.

Cannabis als Medikament stellt heute in Form von Fertigarzneimitteln, aber auch in Form von Blüten, eine wirkungsvolle Alternative zur Behandlung mit anderen pharmazeutischen Produkten dar. Allerdings wirft die Nutzung von medizinischem Cannabis mit Blüten viele Fragen auf.

Die Patienten kämpfen immer noch mit einem Mangel an Unterstützung.

Es fehlen kompetente Fachleute, Ärzte sind oft nicht bereit sich mit dem Thema Cannabis auseinanderzusetzen, es gibt wenig Informationen für die Dosierung, die Auswahl der Medikation und immer wieder Lieferschwierigkeiten bei den Blüten.

Ich beschäftige mich seit mehreren Jahren mit medizinischem Cannabis, halte Vorträge, betreue Patienten, berate und helfe bei fachärztlichen Begutachtungen und bei der MPU mit medizinischem Cannabis. Und auch ich lerne jeden Tag etwas Neues.

Für mich hat sich daraus die Erkenntnis ergeben: Wir benötigen geschulte, kompetente Fachleute (neben Fortbildungen für Ärzte), die Patienten begleiten und all die Aufgaben übernehmen, für die der Arzt vielleicht keine Zeit und der Patient keine Kraft (oder kein ausreichendes Wissen) hat. Daraus hat sich die Weiterbildung zum zertifizierten Sachverständigen für medizinisches Cannabis entwickelt. Bisher zertifizierte Sachverständige sind freiberuflich, in Ärztezentren, aber auch als Mitarbeiter in Apotheken tätig.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite deutsche-cannabis-akademie.de

Private Ärzte findet man als Cannabispatient hier: